Jeder Katholik hat ein Recht auf ein kirchliches Begräbnis. Dieses Recht sollten Angehörige auch respektieren und nicht durch ihre Entscheidung verhindern.
An Begräbnissen für ausgetretene Katholiken kann ein katholischer Seelsorger mitwirken. Er wird das Gebet für den Verstorbenen anleiten und den Trauernden Trost zusprechen. Der Sarg/ dieUrne wird dazu nicht in die Kirche gebracht, weil die Entscheidung des Verstorbenen zu respektieren ist. Zu einem späteren Zeitpunkt kann für den Toten auch eine heilige Messe gefeiert werden.
Zur Klärung solcher und anderer Fragen wenden Sie sich direkt an das Pfarrbüro.
Üblicherweise wird nach einem Todesfall zuerst mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufgenommen, das seinerseits mit dem Pfarramt einen Begräbnistermin vereinbart. Dabei werden nach Möglichkeit Ihre Terminwünsche berücksichtigt. Wir bitten aber auch um Verständnis und Entgegenkommen, wenn seitens der Seelsorger nicht alle Wünsche erfüllt werden können. Auf alle Fälle sollten Sie zwischen Tod und Begräbnis mit dem Leiter des Begräbnisses Kontakt aufnehmen um über die Gestaltung der Trauerfeier und den Nachruf zu sprechen.
Als Angehörige können Sie Gebete, Fürbitten, Schriftlesungen und Texte für die Begräbnisfeier vorbereiten und selbst oder durch andere vorlesen lassen. Der Zelebrant des Begräbnisses wird im persönlichen Gespräch gerne Hilfestellungen dazu geben.